LEISTUNGSKATALOG
Vollverwaltung von Mietwohnungen und -gewerbeeinheiten

A. Grundleistungen:

1. Kaufmännische Verwaltung:

  • Planung und zeitnahe Erfassung und Auswertung aller Einnahmen und Ausgaben;
  • Führung der Mieterlisten;
  • Verwaltung der Mieteinnahmen: Kontrolle der Mieteingänge und Führung der Mieterkonten;
  • Geltendmachung von Mieterhöhungen;
  • Verwaltung der Mietkautionen;
  • Verwaltung der Betriebskosten: Überprüfung eingehender Rechnungen von Versorgungs-unternehmen, Behörden usw. und ggf. deren Bezahlung;
  • jährliche Erstellung der Betriebskostenabrechnungen und deren Übergabe an die Mieter und auf Wunsch an den Eigentümer, Kontrolle der Eingänge von Nachzahlungen bzw. Auszahlung von Guthaben;
  • außergerichtliche Beitreibung von Forderungen, z. B. aus Mieten und Betriebskostenabrech-nungen (Mahnwesen);
  • Erstellung von Mahnbescheiden, Zuarbeiten zu Zahlungs- und Räumungsklagen;
  • bei Erfordernis fristlose Kündigung von Mietverhältnissen, auf Wunsch in Abstimmung mit dem Eigentümer;
  • Abschluss (bzw. Fortführung) und Überwachung von Versicherungsverträgen;
  • ordnungsgemäße Buchführung der Einnahmen und Ausgaben zu den Objekten, Erstellung eines einfachen Jahresabschlusses, Zwischenabrechnungen nach Wunsch des Eigentümers;
  • Rechnungslegung über die Verwaltungstätigkeit gegenüber dem Eigentümer einschließlich Erstellung einer Rechnung zum Ende jeden Monats.

2. Technische Verwaltung / Bewirtschaftung der Objekte:

  • Planung und Kontrolle von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen;
  • Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung der Objekte (Wärme, Strom, Wasser, Abwasser, Abfall);
  • Abschluss (bzw. Fortführung) und Überwachung von Dienstleistungs-, Wartungs- und Lieferantenverträgen;
  • Organisation der Hausmeisterdienste (für Reinigungsarbeiten, Pflege der Außenanlagen, Winterdienst, Abfallentsorgung, Kleinreparaturen);
  • Verhandlungen mit Versorgungsunternehmen und Behörden in allen, mit der Bewirtschaftung der Objekte im Zusammenhang stehenden Fragen;
  • Erstellung von Hausordnungen (soweit noch nicht vorhanden) und Überwachung ihrer Einhaltung;
  • regelmäßige, mindestens halbjährliche Begehung der Objekte durch den Verwalter zur Kontrolle von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit und zur Feststellung von Schäden.

3. Allgemeine Verwaltungstätigkeiten:

  • Abnahme der Mieteinheiten bei Auszug von Mietern mit Erstellung eines Protokolls;
  • Übernahme bzw. Schaffung der Verwaltungsunterlagen, deren Pflege, geordnete Ablage und Aufbewahrung (einschließlich Anlage der Mieteinheiten im EDV-Programm);
  • Betreuung der Mieter (Bearbeitung von Anliegen, Erteilung von Auskünften, Klärung von Problemen);
  • auf Wunsch fortlaufende Information des Eigentümers über Problemfälle und besondere Vorkommnisse;
  • Sämtliche Korrespondenz und Kommunikation die im Zusammenhang mit den Grund- und Sonderleistungen entstehen;
  • Übergabe der Verwaltungsunterlagen nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit.

B. Sonderleistungen:

  • Durchsetzung der Rechte des Eigentümers in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt und vor Gericht (Verfassen umfangreicher Schriftstücke, z. B. Klageschriften, Vorsprache beim Rechtsanwalt, sofern er nicht in Forst ansässig ist, Erscheinen vor Gericht);
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen über Zeiträume, die nicht dem Abrechnungs-zeitraum entsprechen oder in denen der Verwalter noch nicht für den Eigentümer tätig war;
  • sämtliche Leistungen, die nach Beendigung der Verwaltungstätigkeit abgefordert werden;
  • sonstige Leistungen, die nicht unter den Grundleistungen aufgeführt sind;
  • Anfertigung von Kopien größeren Umfangs für Zwecke, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung zu tun haben (z. B. aller Mietverträge für die Bank oder sämtlicher Rechnungen für den Steuerberater des Eigentümers).

C. Neuvermietung:

  • Aufnahme der leer stehenden Mieteinheiten in das Angebot des Verwalters;
  • Anbieten der Mieteinheiten bei Nachfragen von Mietinteressenten;
  • Erstellung eines Kurzexposees zu jeder Mieteinheit;
  • Erstellung und Aufgeben von Anzeigen (Inhalt, Umfang und Häufigkeit der Veröffentlichung werden auf Wunsch mit dem Eigentümer abgestimmt);
  • Vereinbarung und Durchführung von Besichtigungsterminen;
  • Prüfung der Bonität der Mietinteressenten;
  • Ausarbeitung und der Abschluss der Mietverträge (Art des Mietvertrages wird auf Wunsch mit dem Eigentümer abgestimmt, potentielle Mieter werden auf Wunsch vorgestellt);
  • Übergabe der Mieteinheiten mit Erstellung eines Protokolls;
  • Anmeldung der Mieter bei den Versorgungsbetrieben;
  • Kosten für Schreibarbeiten und –material, Telefon, Porto und Fahrten, die im Zusammenhang mit der Mietersuche und dem Mietvertragsabschluss entstehen.

Leistungen Dritter, z. B. Reparatur-, Anzeigen-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, das Hausmeister-entgelt und Kontoführungsgebühren, gehören weder zu den Grund- noch zu den Sonderleistungen des Verwalters und werden dem Eigentümer direkt oder über den Verwalter (mit Nachweis) berechnet.
Für den "Fall der Fälle" sind wir durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert.

Unseren Auftraggebern bieten wir den Eintritt in unseren Rahmenversicherungsvertrag an. Mit dieser kombinierten Gebäudesach- und Haftpflichtversicherung sind Sie gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel, Glas, Vandalismus und Grundbesitzerhaftpflicht bei Jahresbeiträgen von z. Z. ca. 27,00 € / Wohneinheit (inkl. der gültigen Versicherungssteuer) versichert.